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VG Aachen, 01.02.2011 - 2 K 949/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Beendigung eines Verfahrens aufgrund der Fiktion einer Klagerücknahme wegen Nichtbetreibens des Verfahrens und starker Indizien für das Nichtvorliegen eines Interesses am Rechtsstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01
Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für …
Auszug aus VG Aachen, 01.02.2011 - 2 K 949/09
Stets muss sich daraus der Schluss auf den Wegfall des Rechtsschutzinteresses, also auf ein Desinteresse des Rechtsschutz Suchenden an der weiteren Verfolgung seines Begehrens ableiten lassen, vgl. BVerwG, B. v. 7. Juli 2005 - 10 B 1/05 -, juris; B. vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 -. - BVerwG, 17.01.2005 - 10 B 1.05
Unangreifbarkeit von Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts mit einem …
Auszug aus VG Aachen, 01.02.2011 - 2 K 949/09
Stets muss sich daraus der Schluss auf den Wegfall des Rechtsschutzinteresses, also auf ein Desinteresse des Rechtsschutz Suchenden an der weiteren Verfolgung seines Begehrens ableiten lassen, vgl. BVerwG, B. v. 7. Juli 2005 - 10 B 1/05 -, juris; B. vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 -. - OVG Saarland, 20.01.1999 - 3 Y 1/99
Klagerücknahmefiktion; Feststellender Beschluß; Beschwerdefähigkeit; …
Auszug aus VG Aachen, 01.02.2011 - 2 K 949/09
Da es gegen einen Einstellungsbeschluss nach § 92 Abs. 2 VwGO kein sonstiges Rechtsmittel, insbesondere keine Beschwerde gibt, verfolgt der Kläger sein Begehren zutreffend als Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens, so auch VGH München, B. vom 19.1.1999 - 1 C 97.1542 -, und OVG Saarlouis, B. v. 20.1.1999 - 3 Y 1/99 -. - VGH Bayern, 19.01.1999 - 1 C 97.1542
Auszug aus VG Aachen, 01.02.2011 - 2 K 949/09
Da es gegen einen Einstellungsbeschluss nach § 92 Abs. 2 VwGO kein sonstiges Rechtsmittel, insbesondere keine Beschwerde gibt, verfolgt der Kläger sein Begehren zutreffend als Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens, so auch VGH München, B. vom 19.1.1999 - 1 C 97.1542 -, und OVG Saarlouis, B. v. 20.1.1999 - 3 Y 1/99 -.